Schuldnerberatung

Die Begleitung von zahlungsunfähigen natürlichen Personen, (d. h. Verbraucher/Privatpersonen, [ehemals] Selbständigen und Kleingewerbetreibende), im Vorfeld bzw. während des Insolvenzverfahrens ist ein Tätigkeitsschwerpunkt bei Rohé & Beck. Mit einer individuellen und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen auf dem Weg zur Restschuldbefreiung und begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren, vom außergerichtlichen Einigungsversuch über das (bei Aussicht auf Erfolg) durchzuführende gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, sowie im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.
Wir erarbeiten für Sie einen individuellen Vergleichsvorschlag für ihre Gläubiger mit dem Ziel, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Wir nehmen Kontakt mit ihren Gläubigern auf und verhandeln für Sie eine außergerichtliche Einigung.
Unsere Tätigkeit umfasst

  • die Erfassung der Gesamtverbindlichkeiten,
  • die Zusammenstellung der relevanten Unterlagen,
  • die Überprüfung der Berechtigung geltend gemachter Forderungen, sowie
  • die Erstellung von Schuldenbereinigungsplänen / Durchführung eines außergerichtlichen Sanierungsversuchs und im Falle des Scheiterns,
  • die Vorbereitung / Erstellung des Insolvenzantrages und ggf. die Vertretung ihrer Interessen im gerichtlichen Insolvenzverfahren.

Ihr Ansprechpartner bei Rohé & Beck:    RA Rohé, RA Beck