Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung ist eines der wichtigsten Werkzeuge der Insolvenzverwaltung zur Anreicherung der Insolvenzmasse. Insbesondere die Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs.1 InsO) wurde von der neueren Rechtsprechung zur starken Waffe des Insolvenzverwalters entwickelt. Ins Visier der Insolvenzverwalter gelangten in letzter Zeit zunehmend Gläubiger mit langjährigen Geschäftsbeziehungen zum (späteren) Insolvenzschuldner (z.B. Warenlieferanten, Vermieter, etc.). Denn auch Lieferanten, die sich selbst vertragstreu verhielten, ihre langfristigen Kunden unterstützen wollen und Stundungen akzeptieren, können sich bei Zahlungsunregelmäßigkeiten Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen. Das Anfechtungsrisiko ist in diesen Fällen hoch.

Wir beraten Insolvenzverwalter: 

  • Auffinden und Vorbereiten von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Außergerichtlich und gerichtliche Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen

Wir beraten Gläubiger:

  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen Private Unternehmen, Krankenkassen, Behörden, Arbeitnehmer, Privatpersonen, etc.
  • Unternehmen, die schon im Vorfeld einer Insolvenz vermeiden wollen, dass sie sich später Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen

Als laufend bestellte Insolvenzverwalter sind die Rechtsanwälte Rohé & Beck mit der Prüfung und Geltendmachung sowie auch der gerichtlichen Durchsetzung solcher Ansprüche bestens vertraut.

Zu unseren Mandanten gehören aber auch Sozialversicherungsträger, die (Bundes-) Finanzverwaltung und langjährige Geschäftspartner der Insolvenzschuldnerin (z.B. Warenlieferanten, Vermieter, etc.) die wir bei der Abwehr dieser Anfechtungsansprüche beraten. Wir kennen also „beide Seiten“ der Insolvenzanfechtung, sowohl aus der Sicht des Anfechtenden, als auch aus Sicht des Anfechtungsgegners. Aus diesem Grund verfügen wir über ein Höchstmaß an Sachkompetenz in dieser sehr schwierigen Rechtsmaterie.

Aufgrund unserer Erfahrungen als Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter und Dozenten, verfügen wir über ein Höchstmaß an Sachkompetenz in dieser schwierigen Rechtsmaterie. Wir beraten zu allen Themen rund um Anfechtungsprävention  und Verteidigung. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine Ihrem Fall und Ihrer Situation  angepasste Vorgehensweise. Sprechen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner bei Rohé & Beck:    RA Rohé, RA Beck