Kanzleiprofil

Wir haben uns seit Beginn unserer anwaltlichen Tätigkeit auf Insolvenzrecht und den damit einhergehenden Fragestellungen spezialisiert. Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Übernahme von Insolvenzverwaltungen. Seit mehreren Jahren werden wir von mehreren Insolvenzgerichten regelmäßig mit der Übernahme von Insolvenzverwaltungen betraut, bislang in weit über 1.000 Verfahren.

Die gesamte Kanzleistruktur ist auf die Übernahme und Abwicklung von Insolvenzverfahren und Sanierungsfällen zugeschnitten. Die Kernaufgaben des Verwalters, wie z. B. Erstellung von Massegutachten, die durchgehende Erstellung von Zwischen- und Schlussberichten, Prüfung und Geltendmachung von Anfechtungssachverhalten, Prüfung von Sanierungschancen, etc. werden durch die Verwalter höchstpersönlich wahrgenommen. Um eine masseschonende Verfahrensabwicklung zu gewährleisten, werden sämtliche Gerichtsprozesse für die Masse durch den Verwalter selbst geführt. Auch die weiteren Verwalteraufgaben, wie z. B. Tabellenbearbeitung, Buchhaltung, Erstellen von Steuererklärungen, Vorfinanzierung von Insolvenzgeld, etc. werden im eigenen Haus wahrgenommen.

Soweit im Einzelfall externe Dienstleistungen erforderlich sind (z. B. umfangreiche Verwertungen, etc.) steht uns hierfür ein umfangreiches Netzwerk von Spezialisten zur Verfügung. Unser Bestreben ist die Erzielung einer maximalen Quote für die Gläubiger bei effizienter Verfahrensabwicklung.

Insolvenzgerichte können von uns engagiertes und effizientes Arbeiten sowie qualitätsorientierte Ergebnisse erwarten, was für das Insolvenzgericht insbesondere vollständige und schlüssige Gutachten, Pünktlichkeit bei der Ablieferung von Berichten, korrekte Tabellenführung, vollständige und schlüssige Schlussrechnungen sowie keine oder wenige Nachfragen/Eingaben von Gläubigern und Schuldnern bedeutet.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Beratung von Gläubigern im Vorfeld der Insolvenz und während des Insolvenzverfahrens zur Durchsetzung ihrer Gläubigerrechte. Daneben begleiten wir Schuldner auf Ihrem Weg in die Restschuldbefreiung. Aufgrund der hohen Spezialisierung werden Mandate hauptsächlich mit Insolvenzbezug angenommen. In diesem Rechtsgebiet, auch in den damit verflochtenen Rechtsgebieten, beraten und vertreten wir sie gerne mit hohem Engagement und Know-how.